Europäische Einheitsvergewaltigung
Nur ja, heißt ja - oder?
Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit stimmte das EU-Parlament am 28.04.2026 dafür, dass die EU-Kommission demnächst eine innerhalb der EU einheitliche und rechtlich verbindliche Definition von Vergewaltigung festschreiben soll. Gemeint ist damit selbstverständlich nicht, dass es neben der bereits strafbaren Vergewaltigung künftig noch eine besonders amtliche Variante geben soll. Vielmehr soll rechtsverbindlich definiert werden, ab wann eine Vergewaltigung tatsächlich als Vergewaltigung gilt. Einige AfD-Politiker hatten allerdings Schwierigkeiten mit dieser komplexen Semantik und fragten ihre Abgeordnetenkollegen aus den anderen Parteien, unter welchen Voraussetzungen künftig rechtsverbindlich vergewaltigt werden dürfe.
Die SPD-Abgeordnete Noichl hingegen präzisierte: „[Wir wünschen] uns, dass in Zukunft festgelegt wird: Vergewaltigung ist immer dann gegeben, wenn kein klarer Konsens vorliegt.“ Das unterstreicht noch einmal, dass nur Ja tatsächlich Ja bedeutet.
Auch konkrete Umsetzungsvorschläge für die Praxis haben einige Abgeordnete bereits formuliert: Treffen sich zwei romantisch interessierte Personen zu einem Rendezvous, beginnt der Abend idealerweise damit, dass eine der beiden zunächst „Stopp“ signalisiert, nachdem man vor Ort aufeinander zugegangen ist, um vor der Begrüßung schriftlich das gegenseitige Einvernehmen hinsichtlich einer freundschaftlichen Umarmung mittlerer bis höherer emotionaler Intensität zu bestätigen.
Entwickelt sich das Rendezvous positiv, kann es im Laufe des Abends zu weiterem körperlichen Kontakt kommen. Möchte beispielsweise eine der beiden Personen bei einem Spaziergang die Hand der anderen halten, empfiehlt es sich auch hier, das gegenseitige Einverständnis kurz schriftlich zu dokumentieren, um juristisch auf der sicheren Seite zu bleiben.
Der entscheidende Knackpunkt bleibt allerdings das sogenannte Finale dieses romantischen Aufeinandertreffens. Sollte dieses nämlich in Geschlechtsverkehr münden, wäre es ratsam, die Einvernehmlichkeit mithilfe eines ausführlichen Konsens- und Planungsformulars zur beabsichtigten Handlung bestätigen zu lassen. Zur detaillierten Erfassung der von beiden Seiten gewünschten Praktiken sollte ein entsprechendes Formular sowohl offene als auch geschlossene Fragen zu Themen wie Stellung, zeitlichem Umfang, Verhütung sowie Hilfsmitteln aller Art enthalten. Entsprechende Vordrucke und digitale Dokumente haben einige der Befürworterparteien bereits auf ihren Webseiten veröffentlicht. Für den Fall, dass das geplante Gesetz tatsächlich umgesetzt wird, steht darüber hinaus sogar eine Art 24-Stunden-Beglaubigungsservice im Raum, um den Vertragsparteien abschließende Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Quellen / Inspiration:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-parlament-sexualstrafrecht-100.html
Foto von Christian Lue auf Unsplash